Fahrrad geklaut, was tun?

Fahrrad geklaut und was tun? Diese Frage stellen sich tausende Menschen jedes Jahr. Schnell etwas erledigt, wieder zurück zum Fahrrad und man wird nur vom Vorderrad oder von gähnender Leere erwartet. Nachdem die Schockstarre und der Ärger über den Fahrraddiebstahl verflogen sind, sollten Handlungen erfolgen. Wichtige Schritte werden in diesem Beitrag erläutert.

Fahrrad geklaut was tun


Diebstahlanzeige fürs Fahrrad

Wenn das Fahrrad geklaut ist, führt der erste Gang direkt zur zuständigen Polizeidienststelle. Vorgezeigt werden vor Ort der Kassenbeleg des Fahrrades, Kassenbelege von Anbauteilen, wie Pedale, Griffe, Sattel, Gepäckträger, Schloss. Sollte das Schloss nach dem Diebstahl geknackt an der Tatstelle liegen, bitte auch dieses der Polizei vorführen.

Im Optimalfall kann die Rahmennummer des Rades von Ihnen bei der Polizei angegeben werden. Bei E-Bikes eventuell zusätzlich die Seriennummer des Akkus. Bestimmt haben Sie Ihren Liebling auch schon einmal abfotografiert und können dieses Bild der Polizei vorzeigen. Je mehr Informationen vorliegen, desto höher sind die Chancen, das Fahrrad wiederzubeschaffen. Oft verbleiben die Fahrräder im Inland, meist sogar in der gleichen Stadt und werden nicht, wie oft angenommen, in das Ausland transportiert.

Mittlerweile können die Diebstahlmeldungen auch über das Onlineportal der Polizei angenommen werden. Egal welcher Weg gewählt wird, es sollte innerhalb von 48 Stunden zur Anzeige kommen. Im Vorfeld kann das Fahrrad auch über ein Onlineportal registriert werden.

Mit dem Anzeigeschreiben der Polizei wird nun der Schaden der Haftpflichtversicherung und einer eventuell bestehenden Fahrradversicherung gemeldet. Da sich Haftpflichtversicherung und Fahrradversicherung den Schaden teilen, ist es wichtig, den Schaden beiden Parteien zu melden und bei beiden Parteien den jeweils anderen Versicherungspartner anzugeben. Den Schaden getrennt, jeweils bei Haftpflicht und bei der Fahrradversicherung einzureichen, ist Betrug und auch nicht möglich, da beide Partner jeweils die Anzeige der Polizei benötigen.

Fahrrad geklaut


Damit eine Versicherung greift müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein

Hierzu gehört als wichtigster Faktor, ob das Fahrrad mit einem geeigneten Fahrradschloss abgeschlossen war. Fahrradversicherungen verlangen meist Schlösser ab 19 Euro, bwz. 50 Euro, je nach Wert des Fahrrades. Am sinnvollsten ist es man meldet auch direkt mit ob es ein Bügelschloss, Faltschloss oder Kettenschloss war und welches Sicherheitslevel der Hersteller des Schlosses angibt.

  • Zusätzlich möchte die Versicherung wissen, wann und wo genau das Fahrrad gestohlen wurde.
  • Wie war das Fahrrad genau abgeschlossen? Am Vorderrad ? Am Rahmen? Angeschlossen? Nur abgeschlossen?
  • Wurden Einbruch- oder Aufbruchspuren am Tatort entdeckt? Am besten werden Fotos gemacht, die dann bei der Polizei vorgezeigt werden können.

Tipps zur Vermeidung bzw. Erschweren eines Diebstahles

  • Stellen Sie das Fahrrad optimalerweise in einen abschließbaren Raum bzw. Gebäude
  • Sollte dies nicht möglich sein, schließen Sie das Fahrrad mit dem Rahmen an einem Gegenstand, wie Zaun, Laterne, Fahrradständer o.ä. fest. Zusätzlich hilft ein Spiralkabelschloß, um die Räder des Fahrrades gesondert zu sichern.
  • Montieren Sie wertvolle Anbauteile, wie Fahrradlampen, Körbe, evtl. Sattel mit Sattelstange bei einer längeren Abstellzeit sicherheitshalber ab.
  • Spezielle Schlösser lösen einen lauten Alarm aus
  • GPS für das Fahrrad lässt sich einfach an das Fahrrad anbringen und Ihr Fahrrad kann geortet werden.

Fahrrad gestohlen

ACHTUNG
Seien Sie wachsam beim Fahrradkauf über das Internet. Oftmals werden gestohlene Fahrräder über Onlineplattformen angeboten.
4.7/5 - (58 Bewertungen)
Andreas Wittmann
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