Kurz unachtsam im Straßenverkehr und schon stellt sich diese Frage: Unfall mit Fahrrad und Auto, wer zahlt? Besonders wenn man als Fahrradfahrer mit einem Auto kollidiert, kann das schwere Folgen haben. Hierbei spielt zweitrangig die Rolle, wer schuld ist, denn safety first, Ihr Leben geht vor alles.
Defensives, vorausschauendes Fahren kann speziell für Fahrradfahrer und Motorradfahrer eine lebensrettende Maßnahme sein. Trotz allem müssen die Folgen wie Sach- und Personenschäden von jemandem getragen werden. Doch von wem? Welche Versicherung greift bei einem Fahrrad-/Autounfall?
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Unfall mit Fahrrad und Auto: Welche Versicherung zahlt
Die Haftung trägt immer der Unfallverursacher. Kann dies nicht vor Ort entschieden werden, kann in einem zweiten Moment ein Gutachter hinzugezogen werden und natürlich die Polizei.
Ein Verschulden des Radfahrers wird in der Regel, ohne vorsätzliches falsches, fahrlässiges Verhalten, von der Haftpflichtversicherung übernommen, sofern eine solche besteht. Dies gilt jedoch nur für Fremdbeschädigung. Schäden an Ihrem Fahrzeug oder Fahrrad müssen selbst getragen werden. Ist der Gegenpart für den Unfall verantwortlich, so kommt seine KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schaden am Fahrrad auf und übernimmt die Kosten einer Reparatur.
Nicht nur der Schaden am Auto kann hoch ausfallen. Ein E-Bike oder ein teures Mountainbike kann mehrere tausend Euro kosten und auch hier können hohe Schadenssummen entstehen.
Das richtige Verhalten nach einem Fahrradunfall
Wichtig nach einem Unfall ist das richtige Verhalten am Unfallort. Als Erstes gilt es die Unfallstelle abzusichern, damit es nicht noch zu weiteren Unfällen kommt. Desweiteren soll die Polizei und bei Bedarf der Rettungsdienst hinzugezogen werden. Fahrrad und Auto bitte genauso am Unfallort stehen und liegen lassen, nicht zur Seite räumen. Hilfreich ist es in so einer Situation auch aussagekräftige Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen, gegebenenfalls Verletzungen zu machen.
Das KFZ-Zeichen sowie die Daten des Unfallgegners sollten notiert werden. Falls vorhanden, bitte auch die Daten der Zeugen aufnehmen. Personalausweis vorzeigen lassen ist hier die sicherste Alternative.
Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit
Hier tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft und kommt für die Behandlungskosten und eine Lohnfortzahlung auf. Innerhalb von drei Tagen muss die zuständige Berufsgenossenschaft informiert werden.
Alkohol im Blut, Musik auf den Ohren
Steht einer der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss kann es zur Reduzierung oder Streichung des Versicherungsschutzes führen. Sind Sie verantwortungsbewusst. Lassen Sie sämtliche Fahrzeuge stehen, wenn Sie Alkohol getrunken haben. Das Hören von Musik stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollte hierdurch zusätzlich jemand durch einen verursachten Unfall zu Schaden kommen, bedeutet es als Erstes einen Bußgeldbescheid. Zusätzlich muß der Schaden mit der Versicherung geklärt werden. Wir hoffen unsere Antwort zu der Frage „Unfall mit Fahrrad und Auto, wer zahlt?“ hat Ihnen weitergeholfen.
HINWEIS
Bitte fahren Sie nur mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen, wenn Reaktion, Hör- und Sehvermögen, Kraft und Konzentration in vollem Maße gewährleistet sind. Alkohol und Drogen behindern die Fahrtüchtigkeit um ein Vielfaches. Sind Sie vernünftig. Ein Fahrradhelm kann Leben retten. Reflektoren, ausreichende Beleuchtung und auffällige Kleidung sorgen zusätzlich für eine sicherere Fahrt.
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